Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
des Verlages Hans Huber, Hogrefe AG, Bern
Sofern nicht generell oder durch Einzelabmachung schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag Hans Huber, Hogrefe AG und dem Besteller ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
I. Allgemeine Bestimmungen
- Die Preise, sofern nicht etwas anderes angegeben wird, verstehen sich in der Schweiz als Schweizer Franken, in Deutschland als Euro-Preise, inklusive MwSt.
- Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind für den Verlag nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.
- Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag, entsprechend den Regelungen der Preisbindung.
- Teillieferungen sind zulässig, wobei dann der jeweils anfallende Versandkostensatz berechnet wird.
- Reklamationen für ausgelieferte und beschädigte Ware müssen innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Eingang der Sendung bei dem Besteller schriftlich erfolgen. Bei dieser Reklamation muss das Datum und die Art der Warenlieferung angegeben werden. Zusätzlich ist die Faktur beizulegen.
II. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich gegen Barzahlung. Wird in offener Rechnung geliefert, ist die Lieferung nach Empfang ohne Abzug und spesenfrei auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten sofort zu bezahlen.
- Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Verlag innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl des Verlages auch auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.
- Schecks und - soweit Wechselzahlung vereinbart sein sollte - Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowohl im Scheck- als auch Wechselverkehr sowie Zinsen sind dem Verlag unverzüglich vom Besteller zu erstatten.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Verlag ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.
- Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er - unbeschadet aller anderen Rechte des Verlages - ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank gem. § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen. Der Verlag behält sich eine weitergehende Schadenersatzforderung vor.
- Porto- oder Versandkostenabzüge sind unzulässig. Spesenfreie Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den Verlag auf eines der angegebenen Konten erfolgen.
- Wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, eine Überschuldung vorliegt oder aber das Insolvenzverfahren beantragt wird oder aber wenn der Besteller mit der Einlösung fälliger Wechsel in Verzug gerät, so wird die Gesamtforderung des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
III. Eigentumsvorbehalt
- Die ausgelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Ansprüche Eigentum des Verlages. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
- Der Besteller tritt für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Verlag schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verlages die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich dabei auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Bestellers mit seinem Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller dem Lieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem vom Verlag in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt. Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen des Verlages hat der Besteller die Abtretung bekannt zu geben und dem Verlag die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Erhält der Besteller aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf den Verlag über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie für den Lieferer in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an den Verlag abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an den Verlag abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Besteller oder bei einem Geldinstitut des Bestellers eingehen sollte, ist der Besteller zur unverzüglichen Meldung der Zahlungseingänge und zur Abführung dieser Beträge verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf den Verlag über, sobald sie der Besteller erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie für den Lieferer in Verwahrung nimmt, um sie sodann unverzüglich und indossiert an den Verlag abzuliefern.
- Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder eine Einstellung der Zahlung vor oder aber ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist der Verlag berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen. Ebenso kann er die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen. Das gleiche gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers. Der Besteller gewährt dem Verlag oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden für diesen Fall Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verlag ist berechtigt, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
- Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Verlages gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verlag auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.
IV. Gewährleistung
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verlag unverzüglich Anzeige zu machen.
- Unterlässt der Besteller diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten in Deutschland für den kaufmännischen Bereich die §§ 377 ff. HGB.
- Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verlages auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Versandkosten werden ab Werk bzw. ab Lager berechnet.
V. Zusatzbestimmungen
- Zeitschriften-Abonnements verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht acht Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres gekündigt werden.
- Remittenden, die nicht vom Verlag genehmigt wurden, gehen spesenpflichtig auf Gefahr des Bestellers an diesen zurück oder werden - nach Wahl des Verlages - mit 10 % erhöhtem Rabatt gutgeschrieben. Die Remittenden müssen seitens des Bestellers frei Haus zugestellt werden. Die Rücksendung erfolgt dann auf Gefahr und Rechnung des Bestellers/Kunden.
- Ist der Besteller ein Verbraucher i. S. des Fernabsatzgesetzes (nur für Deutschland), hat er das Recht, die Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat jedoch schriftlich auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware an den Verlag zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung aufgrund des Widerrufs bei dem Rücksender.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Bern.
VII. Anwendbares Recht
Für Besteller mit Schweizer Wohnsitz ist das Schweizerische Obligationenrecht maßgebend; für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ( UN-Kaufrecht) gelangt nicht zur Anwendung.

