Insertionsbedingungen
Geschäftsbedingungen
s.a. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verlags Hans Huber, Hogrefe AG, Bern
Diese Geschäftsbedingungen
regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen den Inserenten und dem Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Sofern diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
Form der Auftragserteilung
Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten erbitten wir in jedem Fall schriftlich.
Auftragsbestätigung durch den Verlag
Der Anzeigenauftrag ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer Zeitschrift des Verlages. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des Verlages.
Anzeigenabschluss
Ein Anzeigenabschluss ist ein Anzeigenauftrag für die Laufzeit von 12 Monaten
Mengenrabatte
Wird das vereinbarte Volumen im definierten Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet. Wird das vereinbarte Volumen nicht erreicht, wird der zu viel bezogene Rabatt rückbelastet.
Platzierungsvorschriften
Platzierungswünsche, für die kein gesonderter Zuschlag vereinbart wird, werden ausschliesslich nach freiem Ermessen des Verlages berücksichtigt.
Sollte entgegen einem ursprünglichen Auftrag eine Anzeige nicht auf dem Vorzugsplatz (Titelseite, Inhaltsverzeichnis, Umschlagseiten) erscheinen, muss der Auftraggeber dies dem Verlag spätestens 4 Wochen vor Anzeigenschluss schriftlich mitteilen. Danach wird, falls er nicht anderweitig verkauft werden kann, der Anzeigenraum kostenpflichtig.
Verschiebungsrecht
Das Verschiebungsrecht ohne Benachrichtigung des Auftraggebers muss sich der Verlag aus technischen Gründer vorbehalten.
Druckunterlagen
Der Auftraggeber ist für die termingerechte Lieferung einwandfreier Druckunterlagen verantwortlich. Für angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt.
Technische Anforderungen an die Daten
Allf. Litho- und Reprokosten sind in den Anzeigenpreisen nicht inbegriffen. Zusatzkosten für Satz und Montage werden nach Aufwand verrechnet. Das Druckmaterial wird nur auf Verlangen bei der Auftragserteilung zurückgesandt.
Für den Inhalt der Inserate
ist der Auftraggeber verantwortlich; er hat für allfällige Ansprüche Dritter gegenüber dem Verlag soweit rechtlich möglich einzustehen.
Trennung Redaktion/Anzeigen
Inserate müssen als solche eindeutig erkennbar sein. Grundschriften und Typographie der einzelnen Objekte sind im Inserateteil nicht zugelassen.
Zusätzliche Leistungen
Ausserordentliche Aufwendungen werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckdaten, Textvorlagen, Übersetzungen etc.
Ablehnung von Inseraten
Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen
Gut zum Druck/Korrekturabzüge
Probeabzüge werden geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird ein Probeabzug nicht fristgerecht zurückgesandt, gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteiligen Vereinbarungen vorliegen, sind die Rechnungen innerhalb vom 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
Mängel
Anspruch auf Ersatz oder Wiederholung eines Inserates oder Reduktion der Insertionskosten besteht nur dann, wenn das Inserat durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabge oder seine Werbewirkung einbüsst. Im Maximum werden die Kosten des entsprechenden Inserates erlassen oder in Form von Inserateraum kompensiert.
Belege
1 - 2 Belege werden kostenlos geliefert, weitere gegen Berechnung.
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Bern.

